top of page

BERECHTIGUNGSSCHEINE

FRAGEN UND INFORMATIONEN

Berechtigungen: Häufig gestellte Fragen

WER IST BERECHTIGT, BEI DER MARKTHEIDENFELDER TAFEL EINZUKAUFEN

  1. Empfänger-/innen von Sozialleistungen gemäß SGB II (Arbeitslosengeld II) und SBG XII (Sozialgeld) nach dem GsiG (Grundsicherung im Alter)

  2. Haushalte mit geringem Einkommen

  3. Das bereinigte Nettoeinkommen dient als Maßstab

Die Einkommensgrenzen werden gemeinsam mit den Tafeln in Main Spessart festgelegt.

WELCHE NACHWEISE MÜSSEN FÜR DIE ÜBERPRÜFUNG ERBRACHT WERDEN

Für die Bedürftigkeitsprüfung müssen Arbeitseinkommen und sonstige Einkommen wie Kindergeld oder Unterhalt nachgewiesen werden. Außerdem sind Nachweise über finanzielle Verpflichtungen wie Mietverträge und Unterhaltsleistungen vorzulegen.
Keine Bedürftigkeitsprüfung ist nötig bei Beziehern von Arbeitslosengeld II und Personen, die Grundsicherungsleistungen bekommen. Sie erhalten nach Vorlage der Bescheide automatisch einen Berechtigungsschein.

FÜR WELCHE PERSONEN WERDEN DIE BERECHTIGUNGSSCHEINE AUSGESTELLT

Der Berechtigungsschein wird für Einzelpersonen und Familien,
nach Anzahl Erwachsener und Kinder eingetragen, ausgestellt. Berechtigte Personen, die nicht selber in der Lage sind die Lebensmittel abzuholen, können eine Vollmacht ausstellen.

WAS KOSTET EIN EINKAUF IM MARKTHEIDENFELDER TAFELLADEN

Pro Einkauf und Berechtigungsschein ist ein Unkostenbeitrag von 2,50 EUR zu entrichten.

WO WERDEN BERECHTIGUNGSSCHEINE AUSGESTELLT

Stadt Marktheidenfeld
Michael König
Luitpoldstraße 17
97828 Marktheidenfeld
Tel.: 09391/5004 -79
 
Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld
Monika Bauer 
Petzoltstraße
97828 Marktheidenfeld
Tel.: 09391/6007 -106
 
Markt Triefenstein
Sandra Mager

Rathausstr. 2
97855 Triefenstein
Tel.: 09395/9701 -13

Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim
Theresa Kohrmann

Lengfurter Str. 8
97892 Kreuzwertheim
09342/9262 -12

bottom of page